ARBEITSRECHT


Blauer Brief  = Kündigung – was nun?


Bei einer Kündigung muss man schnell handeln, denn eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang  beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Prinzipiell umfasst das Arbeitsrecht alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder den entsprechenden Vertretungsorgangen wie zum Beispiel Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Aber auch über Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Urlaubsansprüche, Überstunden, Versetzungen oder die Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen kann man sich trefflich streiten.

Auf Arbeitsrecht spezialisiert und durch regelmäßige Fortbildungen stets auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung, werden Sie von unserer FACHANWÄLTIN* für ARBEITSRECHT Frau Rechtsanwältin Liebig sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht kompetent beraten, vertreten und betreut. Wir prüfen Ihre Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag bzw. dem Arbeitsverhältnis, erklären Ihnen Ihre Rechte und Pflichten und verhandeln geschickt, um Ihre Interessen zielorientiert und bestmöglichst durchzusetzen, sei es als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir direkt mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme ab.

*Ein kurzer Hinweis zur Bezeichnung „Fachanwalt“: Ein Rechtsanwalt darf sich „Fachanwalt“ nennen, wenn er auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere  theoretische und praktische Kenntnisse erworben und nachgewiesen hat. Diese Berufsbezeichnung wird durch die Rechtsanwaltskammer nach der Fachanwaltsordnung verliehen. Voraussetzung sind drei Jahre Anwaltszulassung in den letzten sechs Jahren vor Antragstellung sowie der Nachweis besonderer Fachkenntnisse. Dazu müssen Seminare besucht und zusätzliche Prüfungen absolviert werden. Auch regelmäßige Fortbildungen im Fachbereich Arbeitsrecht sind vorgeschrieben.