ERBRECHT

„Und wenn`s den Kindern nicht verbliebe, den Enkeln kommt es doch zugut“ (J.W. von Goethe)


Was muss man beachten, um seine Vermögensnachfolge so gut wie möglich zu regeln? Wie sichert man seine Lieben am besten ab? Wer erbt was bei gesetzlicher Erbfolge? Wie verfasst man eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung?

Das Erbrecht als Grundrecht lt. Grundgesetz und verankert in den Paragraphen des 5. Buches des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch), umfasst sämtliche Regelungen, die mit dem Tode einer Person und dem Übergang deren Vermögens zusammenhängen. Dabei unterscheidet man die gesetzliche Erbfolge von der gewillkürten Erbfolge durch Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages zur Regelung des Nachlasses.

Wir stehen Ihnen beratend, erklärend und unterstützend bei der Gestaltung und Formulierung eines Testaments, eines Erbvertrages, eines  Vermächtnisses oder  einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung zur Seite. Bei Streitigkeiten über Erbauseinandersetzungen, -zum Beispiel bei Erbengemeinschaften- beraten und vertreten wir Sie. Eine Prüfung bzw. Berechnung von Ansprüchen aus dem Pflichtteilsrecht bieten wir ebenso,  wie die Beratung über Rechte und Pflichten bei einem Erbfall, zum Beispiel bei der Annahme oder Ausschlagung eines Erbes.