Kosten einer Rechtsvertretung:
Die Tätigkeit der Rechtsanwälte wird abhängig vom konkreten Anliegen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf der Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung abgerechnet.
Bei der Abrechnung nach dem RVG richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem "Wert der streitigen Sache" (Streitwert).
Beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung richten sich die Gebühren nach dem Umfang, der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit und der Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber.
Eine Abstimmung, auf
welcher Grundlage die Gebühren berechnet werden, erfolgt vor der
Mandatsübernahme.