„Des Mieters
Wohl ist des Vermieters Weh – oder ist es doch andersherum?“
Ob
als Mieter oder Vermieter, Wohnungseigentümer oder Hausverwalter, wir beraten
Sie kompetent und zielorientiert in allen Bereichen des Miet- und
Wohneigentumsrechts. Da man sich als Mieter und selbstverständlich auch als
Vermieter in der Regel mit der Begründung eines Mietverhältnisses über sehr
lange Zeit bindet, ist es wichtig, seine jeweiligen Rechte und Pflichten zu
kennen und sich über diese im Klaren zu sein. Wir sind deshalb für Sie in den folgenden
Bereichen des Mietrechts tätig: