Des Mieters Wohl ist des Vermieters Weh – oder ist es doch andersherum?“

 

Ob als Mieter oder Vermieter, Wohnungseigentümer oder Hausverwalter, wir beraten Sie kompetent und zielorientiert in allen Bereichen des Miet- und Wohneigentumsrechts. Da man sich als Mieter und selbstverständlich auch als Vermieter in der Regel mit der Begründung eines Mietverhältnisses über sehr lange Zeit bindet, ist es wichtig, seine jeweiligen Rechte und Pflichten zu kennen und sich über diese im Klaren zu sein. Wir sind deshalb für Sie in den folgenden Bereichen des Mietrechts tätig: