Unternehmervorsorgevollmacht

Inzwischen dürfte fast jeder von Ihnen über eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht für die privaten Belange verfügen und hat diese vermutlich auch im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen. Wie steht es aber mit einer Unternehmervorsorgevollmacht? Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Regelung und insbesondere Handlungsanweisung an eine Person Ihres Vertrauens für den Fall, dass Sie als Unternehmer aufgrund eines plötzlichen Unfalls oder längerer Krankheit nicht in der Lage sind, Ihr Unternehmen zu führen. Erfahrungsgemäß wird eine solche – leider – noch immer häufig vernachlässigt bzw. gehen viele Unternehmer und Freiberufler davon aus, dass die Regelungen der Vorsorgevollmacht für die privaten Belange ohne Weiteres auch für die unternehmerischen Belange zur Anwendung gelangen. Dem ist allerdings nicht so:

Wenn es keine konkreten schriftlichen Regelungen für die Belange des Unternehmens für den Fall, dass der Unternehmer aufgrund einer psychischen Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, die Geschäfte selbst zu führen, gibt, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer von Amts wegen bestellt. Dies kann weitreichende negative Folgen für das Unternehmen haben, da der Betreuer nicht über spezielle Qualifikationen verfügen muss und somit als Fremder in die Lage versetzt wird, wichtige unternehmerische Entscheidungen quasi nach eigenem Gutdünken zu treffen. Abgesehen davon, dass dies nicht Ihrem Willen entsprechen muss, kann es schlimmstenfalls auch zum Untergang des Unternehmens führen.

Deshalb raten wir ganz dringend an, sofern Sie noch keine Unternehmervorsorgevollmacht haben, eine solche anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen. Wichtig ist, dass in dieser ein oder mehrere Bevollmächtigte benannt werden, welche Sie bzw. Ihr Unternehmen im Außenverhältnis wirksam vertreten können und dürfen. Zudem sollte die Vollmacht Handlungsanweisungen für den Bevollmächtigten enthalten, in welchen Sie vorgeben, wie mit dem Unternehmen und dessen Leitung verfahren werden soll.

Zum Schluss noch ein Tipp: Die beste und umfangreichste Vollmacht nützt nix, wenn der Bevollmächtigte die wichtigsten Unterlagen nicht finden kann, um das Unternehmen in Ihrem Sinne fortzuführen. Deshalb ist es sinnvoll einen sogenannten Notfallkoffer mit allen wichtigen Unterlagen und Adressen und Kontaktdaten zu führen. In diesem sollten z.B. wichtige Versicherungspolicen, Bankunterlagen, Vollmachten, Mietverträge u.s.w. enthalten sein, damit der Bevollmächtigte nicht erst lange suchen muss, sondern zeitnah in die Lage versetzt wird, zu handeln.

Abschließend möchten wir Ihnen noch ein paar weise Worte von Herrn Voltaire mit auf den Weg geben:

„Alle Menschen sind klug – die einen vorher, die anderen nachher!“

Seien Sie vorher klug!