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Endlich: Auslagenpauschale in Höhe von 30,00 € anerkannt

Noch immer „drücken“ viele Haftpflichtversicherungen bei der Unfallregulierung die dem Geschädigten zustehende Auslagenpauschale auf Beträge zwischen 20,00 € und 25,00 €. Der Argumentation hinsichtlich der allgemein gestiegenen Kosten wird stets der Einwand entgegengehalten, dass Telekommunikation deutlich preiswerter geworden sei.

Hierzu findet das Urteil des LG Traunstein vom 22.01.2018 (Aktenzeichen: 3 O 1748/16) die folgenden deutlichen Worte:

 In Abweichung von seiner eigenen bisherigen Rechtsprechung und der Rechtsprechung des OLG München hält das Gericht einen Betrag von 30,00 € für angemessen. 25,00 € sind nicht mehr zeitgemäß. Einerseits liegen die 25,00 € unter dem bereits zu DM-Zeiten zuerkannten betrag von 50,00 DM, andererseits sind seit der Euroeinführung 16 Jahre vergangen. Der in diesem Zeitraum eingetretenen allgemeinen Verteuerung der Lebenserhaltungskosten ist Rechnung zu tragen. Das Gericht wird in Zukunft regelmäßig 30,00 € zusprechen.“.